Bildung der Wahlvorstände für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag im Lande Hessen am 26.09.2021

Die Parteien und Wählergruppierungen werden aufgerufen für die Wahl zum Bundestag am 26.09.2021 Personalvorschläge zur Bildung der Wahlvorstände einzureichen.
29.06.21 / Gemeinde Wölfersheim

Aufgrund der Erfahrungen bei bisherigen Wahlen möchten wir hierzu auf die wahlrechtlichen Bestimmungen hinweisen.

Danach handelt es sich bei der Berufung in den Wahlvorstand um ein Ehrenamt, zu deren Ausübung jeder Wahlberechtigte grundsätzlich verpflichtet ist. Eine Ablehnung oder eine „kurzfristige Nichterfüllung der mit diesem Amt verbundenen Pflichten“ kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.

Es wird deshalb gebeten, nur Personen in Vorschlag zu bringen, die ihre Bereitschaft erklärt haben und am Wahltag nicht verhindert sind. Nur dadurch kann aus unserer Sicht auch zukünftig die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen gewährleistet werden.

Für die bevorstehende Bundestagswahl sind neben Wahlvorsteher/in und Stellvertreter/in weitere drei bis sieben Beisitzer/innen zu bestellen. Die Gemeinde Wölfersheim beabsichtigt, Wahlvorstände mit insgesamt 9 Personen zu bilden um entsprechende Vertretungsmöglichkeiten am Wahltag zu ermöglichen.

Für die Wahl am 26.09.2021 bitten wir deshalb um Personalvorschläge (mit vollständiger Anschrift und Telefon-Nr.) der Parteien und Wählergruppierungen in ausreichender Zahl bis zum

16. Juli 2021

für jeden der neun allgemeinen Wahlbezirke und für die drei Briefwahlvorstände. Die Vorschläge sind einzureichen beim Gemeindevorstand, Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim.

Wir freuen uns darüber hinaus über Freiwillige, die bereit sind, dieses Ehrenamt zu übernehmen. Interessenten melden sich dazu bitte bei Herrn Markus Herrmann unter der Tel. Nr. 06036/9737-15 oder per Mail an [email protected].

In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, dass die Mitglieder der Wahlvorstände für die einzelnen allgemeinen Wahlbezirke möglichst aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirkes berufen werden sollten.

Außerdem ist - um Interessenkollisionen auszuschließen - darauf zu achten, dass als Mitglied des Wahlvorstandes nicht berufen werden darf, wer als Wahlbewerber oder als Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag in dem betreffenden Wahlkreis auftritt.

gez.

Eike See

Bürgermeister