Anleinen von Hunden während der Brutzeit
Laut Informationen des Landesjagdverbandes kommt es immer wieder zu Übergriffen von frei laufenden Hunden auf Wildtiere. Vor allem hochträchtige Rehmütter und deren ungeborene Kitze fallen Hundebissen zum Opfer. Deshalb wünscht sowohl der Landesjagdverband als auch der Hessische Tierschutzverband ein Anleinen der Hunde außerhalb der Ortschaften in der Zeit vom 15. Februar bis 01. Juli. Denn während dieser Zeit brüten Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente, Wachtel und andere in ihren Bodennestern. Wenn streunende Hunde die brütenden Tiere vertreiben, sind die Nester mit Eiern oder Jungvögeln ein leichtes Opfer für Krähen und Elstern. Hundebesitzer sollten daher auf befestigten Wegen bleiben und ihren Hund nicht hinter freilebenden Tieren herlaufen lassen.
Landwirte berichten, dass leider sehr häufig Felder, Wiesen und Streuobstwiesen zum Austoben und Auskoten von Hunden benutzt werden. Frisch eingesäte Pflanzen werden zertrampelt oder umgeknickt und haben dadurch keine Möglichkeit, heranzuwachsen. Hundespielzeug wie Stöcke, Bälle und sonstige Gegenstände liegen oder landen in den Feldern und Wiesen und gelangen auf diese Weise ins Futter oder in landwirtschaftliche Maschinen und können erhebliche Schäden verursachen. Hundekot in Heu oder Grünfutter bedeutet vielfach quälende Krankheiten und hohe Tierarztkosten für Pferde, Rinder oder Schafe. Felder, Wiesen und Streuobstwiesen sind Flächen, auf denen hochwertige Nahrungsmittel für Mensch und Tier erzeugt werden. Es handelt sich hierbei nicht um Auslaufflächen für Hunde. Die Bevölkerung erwartet zu Recht, dass die Landwirte einwandfreie Nahrungsmittel erzeugen. Dafür ist es ebenso nötig, dass Hundehalter verantwortungsvoll handeln und Ihre Hunde anleinen und auf den vorhandenen befestigten Wegen bleiben.
Der Appell von Jägern und Landwirten lautet daher:
Beschränken Sie Ihre Tierliebe nicht nur auf Ihren Hund, sondern denken Sie auch an die frei lebenden Wildtiere in unserer Natur und an Ihre und unsere Nahrungsmittel. Nehmen Sie Ihre Hunde an die Leine und lassen sie diese nicht auf Felder, Wiesen und Streuobstwiesen laufen. Darüber hinaus müssen die Halter von wildernden Hunden damit rechnen, dass die Jäger für getötetes Wild Schadensersatz verlangen. Auch Autofahrer könnten hohe Regressansprüche stellen, wenn ihnen hetzende Hunde Wild vor das Kraftfahrzeug treiben und dadurch ein Unfall heraufbeschworen wird.