Amtliche Bekanntmachungen
Die Ruhefrist von Teilen der Reihe 3 des Urnenreihengrabfeldes K/II der Belegungszeit März 1992 bis August 1994 auf dem Friedhof Melbach ist gemäß § 32 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofs-satzung der Gemeinde Wölfersheim abgelaufen.
Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 126,57 € möglich.
Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiter-hin die Möglichkeit bis einschließlich 19. April 2020 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfü-gen.
Die Räumung von Teilen der Reihe 3 des Urnenreihengrabfeldes K/II durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 20. April 2020.
Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Fried-hofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederher-stellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:
- Für ein Urnenreihengrab 176,20 EUR
Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 - 64 oder 0 60 36 / 97 37 - 70.
Grabräumung auf dem Friedhof Melbach
Block K/II / Reihe 3
Name des / der Verstorbenen Bestattungsjahr
Grießhammer, Maria geb. Staab 1993
Grunau, Andreas 1994
Jost, Luise geb. Pieh 1993
Lindau, Rüdiger 1992
Montag, Elfriede geb. Koch 1994
Paß, Dorothea geb. Seibel 1994
Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister