Altbatterien in Geschäften abgeben
Die Abholung der durch uns freiwillig gesammelten Batterien ist leider ins Stocken geraten, weil die Rücknahmesysteme ihren Abholverpflichtungen nicht nachkommen. Dadurch sind wir an die Grenze der uns abfallrechtlich zur Zwischenlagerung genehmigten Menge gekommen“, erklärt Uwe Schmittberger, stellvertretender Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes des Wetteraukreises.
„Sobald die Zwischenlagerkapazität bei uns erschöpft ist, können wir auf unseren Recyclinghöfen keine Batterien mehr annehmen“, sagt Christopher Zahrt, von der Abfallwirtschaft Wetterau. Er weist darauf hin, dass ausgediente Stromspender weder in die Gelbe Tonne für den Verpackungsabfall noch in die Restmülltonne geworfen werden dürfen. Dort gehören sie nicht hinein und können erheblichen Schaden anrichten. Vor allem Lithiumbatterien bergen wegen ihrer hohen Energiedichte ein Brandrisiko. Sie können in den Sammelfahrzeugen durch das Zusammenpressen des Abfalls beschädigt werden und in Brand geraten. Auch auf den Sortierbändern kann es zu Bränden kommen. „Batterien haben nichts in der Restmülltonne und in der Gelben Tonne zu suchen“, betont Schmittberger.
Altbatterien bestehen aus wertvollen Stoffen, die wiederverwertet werden können. „Deshalb sollen alte Batterien dem Stoffkreislauf zugeführt werden. Die Verbraucher sollten die Batterierückgabe bei den Verkaufsstellen unbedingt nutzen“, appelliert Schmittberger. Die sind nach dem Batteriegesetz zur Rücknahme verpflichtet, und die Hersteller müssen sie über ihre Rücknahmesysteme dort abholen.
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Birgit Simon
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